Juli 2010
2010-07-15 16:38 von Tino Ingwerth
Mietminderung bei Unterschreitung der Wohnfläche
Weist eine Wohnung Mängel auf, kann der Mieter unter gewissen Voraussetzungen eine Minderung der Miete vornehmen. Ein solcher Mangel stellt auch die Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche dar, wobei eine Mietminderung nach ständiger Rechtsprechung nur dann berechtigt ist, wenn die Wohnflächenunterschreitung mehr als 10% beträgt. In diesem Fall kann auch eine Rückforderung überzahlter Miete für die zurückliegenden Monate durchgesetzt werden.
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