EDV- und Internetrecht
Das Internet wird immer mehr Teil unseres Lebens, immer mehr greift es auch in unser Leben ein.
Im Zuge der Ausweitung des Internets ergeben sich aber auch immer neue Fragen bezüglich der Rechtsstellung der Internetteilnehmer zueinander. Internetauktions- und Kaufhäuser erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, wobei herkömmliche Rechts-auffassungen des allgemeinen Zivilrechts bei der Anwendung auf Sachverhalte des Onlinerechts modifiziert werden müssen.
Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung im elektronischen Warenverkehr für Ihren Onlineshop, bei speziellen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen, bei Domain-Streitigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz und der Erfüllung der Datenschutzvoraussetzungen.
Daneben berät Sie Herr Rechtsanwalt Ingwerth bei allen rechtlichen Fragestellungen zu Kauf, Leasing, Miete, Internet-Marktplätzen und Auktionen im Internet.