Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich sofort die Frage: "Wer ist schuld?"

Zahlt die gegnerische Versicherung nicht, wird die alles entscheidende Frage: "Kann ich beweisen, dass der Gegner schuld ist?" Deshalb sprechen Sie am Unfallort Zeugen an, machen Sie Fotos, oder verständigen Sie die Polizei.

Für den Fall, dass Sie all das vergessen haben, helfen wir Ihnen dennoch mit unserem Wissen aus der regelmäßigen Teilnahme an Crashversuchen zu Ihrem Recht. Unfallschäden lassen häufig Schlußfolgerungen zum Unfallhergang zu.

Wir beraten Sie zu Fragen der Schadensicherung und Schadensregulierung ebenso, wie zu Fragen des Mietwagens oder Nutzungsausfalls.

Verkehrsordnungwidrigkeiten

Das ein Polizeibeamter Sie wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung verwarnt, oder ein Meßfoto Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit bescheinigt, bedeutet nicht, dass dies zu Recht geschieht. Insbesondere bedeutet es aber nicht, dass Sie bestraft werden können.

Lediglich Geschwindigkeitsmessungen, die dem standardisierten Meßverfahren entsprechen, können zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes herangezogen werden. Diesen Anforderungen entsprechen viele Messungen nicht, weshalb Sie nicht verwertbar sind. Gleiches gilt für Abstandsmessungen oder Rotlichtverstöße.

Rechtsanwalt Hermann Frank ist Fachanwalt im Strafrecht. Als solcher nimmt er regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, die sowohl den neusten Stand der Meßtechnik, aber auch die Lücken und Fehler einzelner Geräte aufzeigen.